Hinweis auf Aktuelles 2010:
Am 19.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
"Vorsicht,
Falle!"
Standpunkt zum Vergleichsmodell der TdL beim Tarifgespräch vom 9.12.2010
zur Zusatzversorgung
(siehe auch Button "Standpunkte",
oben)
Am 18.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Ankündigung eines Buches:
Werner Siepe:
Finanziell sicher in Rente -
Altersvorsorge für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Verlag : |
DBB Verlag
|
ISBN : |
978-3-87863-159-0 |
Einband : |
Paperback |
Preisinfo : |
15,90 Eur[D] /
16,40 Eur[A]
Alle Preisangaben in CHF (Schweizer Franken)
sind unverbindliche Preisempfehlungen.
Legende: UVP = unverbindliche Preisempfehlung,
iVb = in Vorbereitung.
|
Seiten/Umfang : |
ca. 208 S. - 21,0
x 14,8 cm |
Produktform : |
B: Einband -
flex.(Paperback) |
Erscheinungsdatum : |
1. Auflage
12.2010 |
Gewicht : |
280 g |
Aus der Reihe : |
Ratgeber 12
|
Auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sollten trotz
Zusatzversorgung frühzeitig vorsorgen, um später finanziell
sicher in Rente gehen zu können. Das sinkende Leistungsniveau
bei der gesetzlichen Rente und der Zusatzrente machen es
zunehmend schwieriger, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard
zu halten.
Der Leitfaden unterstützt bei der Berechnung der individuell zu
erwartenden Gesamtrente und hilft, die eigenen Ansprüche zu
analysieren und Rentenlücken rechtzeitig aufzuspüren. Die
Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung im Rahmen der
betrieblichen Altersvorsorge werden ebenso ausführlich -auch
unter steuerlichen Gesichtspunkten- dargestellt wie die
staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch die
Riester- und Rürup-Rente.
Ein Glossar rentenrechtlicher Fachbegriffe und das Muster einer
umfassenden Rentenauskunft erleichtern den Einstieg für alle,
die sich erstmals mit dem Thema befassen möchten.
Der Ratgeber wendet sich sowohl an Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, als
auch an jüngere Arbeitnehmer, die wegen des sinkenden
Rentenniveaus verstärkt auf eine zusätzliche betriebliche und
private Altersvorsorge angewiesen sind.
Werner Siepe ist Diplom-Handelslehrer und war viele Jahre als
Dozent im Bereich Wirtschaft und Mathematik tätig. Er ist Autor
des bereits im dbb verlag erschienenen Ratgebers für Beamte
"Finanziell sicher in Pension" sowie von Ratgebern zum Kauf und
Verkauf von Immobilien im gtb verlag.
Das Buch ist ab sofort im Buchhandel erhältlich und beschäftigt
sich auf den Seiten 63-89 auch mit der Zusatzrente im
öffentlichen Dienst. Anfang des Jahres 2011 wird derselbe Autor
und ein Ko-Autor ein Buch speziell zur Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst veröffentlichen.
Am 17.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Präsentation des Vergleichsmodells der Arbeitgeber!
Die 13-seitige Präsentation des Vergleichsmodells der
Arbeitgeber wurde im Tarifgespräch am 9.12.2010 von Stefan
Hebler (TdL) vorgestellt. Hebler ist Referent bei der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Autor des Buches
"Zusatzversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst" (Boorberg
Verlag, 6. Auflage 2008). Er hat für die TdL auch die damalige
Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1373/08)
abgegeben.
Das von Hebler auf den Seiten 9 bis 11 der
Präsentation vorgestellte Vergleichsmodell soll "relativ
problemlos technisch durchsetzbar" und die "rechtliche
Zulässigkeit hoch" sein. Nötig sei eine "zielgenaue
Nachbesserung für Späteinsteiger".
Das Vergleichsmodell läuft letztlich darauf hinaus, dass zwei
unterschiedliche Prozentsätze (der eine nach § 2 BetrAVG, der
andere nach § 18 BetrAVG) berechnet und miteinander verglichen
werden. Außerdem soll die sog. maximale Nettogesamtversorgung in
Höhe von 91,75 Prozent modifiziert (also vermindert) werden,
wenn Späteinsteiger den Höchstsatz nicht erreichen können.
Fazit:
Es wird drei unterschiedliche Prozentrechnungen geben, die nur
denn eine hohe rechtliche Zulässigkeit garantieren, wenn sich
die Richter an den bekannten Spruch "judex non calculat" halten
und die Prozentakrobatik des Vergleichsmodells staunend
akzeptieren.
-------
Aus der Niederschrift und Anwesenheitsliste über das
Tarifgespräch zur Zusatzversorgung am 9.12.2010 über die
Konsequenzen des BGH-Urteils vom 14.11.2007 ist zu ersehen:
Die Runde am 9.12.2010 aus 15 Teilnehmern bestand aus 11
Arbeitgebervertretern und 4 Gewerkschaftsvertretern.
Die Arbeitgeber waren 1x vertreten vom Kommunalen
Arbeitgeberverband Schleswig Holstein (KAV SH), 2x von der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), 3x von der Vereinigung
der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und 5x von Bund,
Bundesfinanz- und Bundesinnenministerium (BMF, BMI).
Die Gewerkschaften Verdi und dbb tarifunion entsandten jeweils 2
Vertreter in das Tarifgespräch. Alle insgesamt 15 Teilnehmer
sind namentlich bekannt.
Frage:
Ist das die neue Ausgewogenheit angesichts eines Verhältnisses
von 11 : 4 (11 Arbeitgebervertreter und 4
Gewerkschaftsvertreter) ?
Am 15.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Am 12.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Am 10.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Am 08.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
Am 01.12.2010 auf der Homepage eingestellt:
verdi ts berichtet 2010 Nr.
056/2010
Berlin, 30.11.2010
Beschäftigte bei Bund, Länder, Gemeinden
Tarifgespräch zur Zusatzversorgung findet Anfang Dezember
2010 statt
In der Klausurtagung der Bundestarifkommission für den
öffentlichen Dienst am 7. und 8. Oktober 2010 (TS-berichtet
050/2010**) wurde mitgeteilt, dass ein Termin mit Bund, der TdL
und der VKA in Aussicht steht. Dieser ist zwischenzeitlich auf
den 9. Dezember 2010 festgelegt worden.
Themen werden nur die nach der Rechtsprechung notwendigen
Korrekturen in der Zusatzversorgung bei den Startgutschriften,
bei Lebenspartnerschaften und dem Mutterschutz sein. Forderungen
der Arbeitgeber zu Einschnitten in die Tarifverträge ATV/ATV-K
(vgl. TS-berichtet 004/2009 vom 10.03.2009) liegen nicht mehr
vor.
----
**
Zitat aus verdi ts berichtet 50/2010 Seite 4 vom
14.10.2010:
Die öffentlichen Arbeitgeber sind mit dem Wunsch nach einem
Termin zu Fragen der Zusatzversorgung an uns
herangetreten. Wir sind zu einem Tarifgespräch bereit, wenn
darin ausschließlich die Folgen der höchstrichterlichen
Entscheidungen zum Zusatzversorgungsrecht behandelt werden. Dies
betrifft das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 zu den
Startgutgutschriften für rentenferne Beschäftigte (s. zuletzt
TS-berichtet Nr. 27/2010 vom 04.05.2010), Mutterschutzzeiten und
die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (s.
TS-berichtet Nr. 43/2010 vom 27.08.2010). Die von den
Arbeitgebern 2008/2009 geforderten weitreichenden Einschnitte in
das Leistungsrecht (s. zuletzt TS-berichtet Nr. 04/2009 vom
10.03.2009) oder eine höhere Eigenbeteiligung der Beschäftigten
sind für uns nicht verhandlungsfähig. Unter Einbeziehung der
steuerlichen Benachteiligung würden sie zur Unrentabilität des
Zusatzversorgungssystems für die Beschäftigten führen.
Kommentar eines
engagierten Betroffenen:
Wenn denn die vorab
schon abgekarteten Tarifverhandlungen laufen (Über was wird
eigentlich noch wirklich kämpfend verhandelt, bitte schön?),
wird für die Betroffenen das wahrscheinliche Resultat sein:
1.) Es gibt kein höhere Startgutschrift für Rentennahe, es
geht nur um Rentenferne.
2.) Es gibt keine höhere Startgutschrift für Rentenferne mit
normaler Ausbildung (z.B. 3 Jahre Berufsausbildung wie in
der früheren Lehre).
3.) Es gibt keine höhere Startgutschrift für Rentenferne mit
längerer Ausbildung, bei denen der Formelbetrag nach § 18
BetrAVG auch nach dem erhöhten jährlichen Anteilssatz (zum
Beispiel von 2,25 auf 2,5 Prozent) noch unter den
Mindestgrenzen (Mindestrente oder Mindeststartgutschrift)
bleibt.
4.) Es gibt nur eine höhere Startgutschrift für Rentenferne
mit längerer Ausbildung, bei denen die Startgutschrift schon
jetzt nach dem Formelbetrag festgesetzt wurde, weil dieser
über den Mindestgrenzen lag.
Fazit:
Wenige (siehe 4.) werden profitieren, fast alle schauen in
die Röhre. Im besten Fall bekommen diejenigen, die überhaupt
von der Neuregelung profitieren, rund 11 Prozent mehr an
Startgutschrift. Da aber die zum 31.12.2001
berechneten Startgutschriften bisher praktisch nicht
dynamisiert wurden, ist auch das nur ein Tropfen auf den
heißen Stein. 11 Prozent mehr kämen im Jahr 2012 auch
heraus, wenn die viel zu niedrigen Startgutschriften mit 1 %
pro Jahr seit Ende 2001 dynamisiert worden wären.
Wer jetzt schon im Vorfeld die evtl. Großzügigkeit der
Tarifparteien loben wollte, hätte überhaupt nichts
verstanden.
Am 17.11.2010 auf der Homepage eingestellt:
Am 29.10.2010 auf der Homepage eingestellt:
am 06.10.2010 auf der Homepage eingestellt:
Eine Zusammenfassung von Forums-Beiträgen eines
Forums-Teilnehmers in
http://forum.vsz-ev.de nebst Erweiterungen um
Kapitel III-V
-
Versorgungszusage des ö.D. in der Rechtsprechung (September 2010)
(siehe Button Presse)
am 22.09.2010 auf der Homepage eingestellt:
Man kann den aktuellen Versicherungsnachweis
2009,
der in den letzten Tagen bei jedem VBL-Klassik-Versicherten
eingegangen ist, beanstanden.
Beanstandungswürdig ist der Nachweis deshalb,
weil
-
die Festlegung der Bonuspunkte für 2008 nicht begründet ist,
-
die angebliche Gültigkeit der Umstellung auf das Punktemodell
unterstellt wird.
Text zur Beanstandung Bonuspunkteregelung 2008
am 14.08.2010 auf der Homepage eingestellt:
am 21.07.2010 auf der Homepage eingestellt:
Die Gerichte haben den Tarifparteien eine Neuregelung der
Zusatzrente im öffentlichen Dienst aufgetragen. Doch die schert
das bisher nicht. Ein Ende der Hängepartie ist für die
Betroffenen nicht in Sicht.
am 15.07.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Momo's Ergänzung zur
Gegenvorstellung (siehe unten) zum BVerfG-Urteil (1 BvR 1373/08)
(siehe Button Urteile ganz unten)
am 13.07.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Gegenvorstellung vom 09.07.2010 des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers zum
BVerfG-Urteil 1 BvR 1373/08
(siehe Button Urteile ganz unten)
am 29.06.2010 auf der Homepage eingestellt:
Zitat: (letzter
Absatz aus der Stellungnahme der dbb-tarifunion):
"Für die
dbb tarifunion und die weiteren Tarifvertragsparteien von ATV
und ATV-K bleibt allerdings der Handlungsauftrag aus dem Urteil
des BGH bestehen, alsbald eine Neuregelung bei der Berechnung
der Startgutschriften in Bezug auf die Beschäftigten mit langen
Ausbildungszeiten zu finden .... Für die dbb tarifunion ist
jedoch klar, dass die vom BGH geforderte Neuregelung nicht mit
Verschlechterungen für die Versicherten einhergehen darf. Denn
hierdurch würde die Akzeptanz der Zusatzversorgung bei den
Beschäftigten nachhaltig gestört".
Mein Kommentar:
Alsbald eine Neuregelung? Alles klar für die dbb tarifunion?
Nachhaltige Störung der Akzeptanz der Zusatzversorgung bei den
Beschäftigten? Die nachhaltige Störung ist doch längst
eingetreten. Der dbb tarifunion ist nichts klar. Auf die
Neuregelung können die Beschäftigten noch lange warten, denn
ausser vielen Worten („heisse Luft“) kam vor allem bei den
Gewerkschaften nichts für die Betroffenen der ungerechten
Startgutschriftsregelungen heraus.
Hoffentlich
orientiert sich eine eventuelle Neuregelung nicht nur an dem vom
BGH beanstandeten Anteilssatz. Es kann aufgrund der bisherigen
Äußerungen der nicht-kritikfähigen Gewerkschaftsfunktionäre
durchaus sein, dass sie lediglich eine moderate Erhöhung des
jährlichen Anteilssatzes (z.B. von 2,25 auf 2,5 Prozent)
durchwinken, ohne sich mit den Folgen zu beschäftigen.
Die Folge für die meisten alleinstehenden Rentenfernen heißt ja:
Die Startgutschrift erhöht sich überhaupt nicht, wenn nur der
Formelbetrag infolge des höheren Anteilssatzes angehoben wird
(siehe als Beleg z.B. die Studie, "Rentenkürzungen in der
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes", dort S. 29 siehe
http://www.startgutschriften-arge.de, Button: „Studien“)
Für alle, deren bisherige Startgutschrift nicht dem
Formelbetrag, sondern der sog. Mindestrente nach Entgelten gem.
§ 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG entspricht, ändert sich überhaupt
nichts.
Aber ob das die Entscheider bei den Gewerkschaften überhaupt
merken? Es ist ja schon schwer genug, dies den Betroffenen,
Anwälten und Richtern klar zu machen.
am 13.05.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di zur Entscheidungen des BGH vom
24.03.2010 (Bonuspunkteregelungen)
(siehe Button Presse)
-
Stellungnahme der Gewerkschaft
BDZ(Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) zu Entscheidungen des BVerfG
(siehe Button Presse)
Dort steht im Hinweis des BDZ zu den Urteilen
1 BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08
u.a.:
...Nach Ansicht von dbb tarifunion und BDZ sind jetzt die
Arbeitgeber aufgefordert, endlich mit den Gewerkschaften über
die vom Bundesgerichtshof angeregte Nachjustierung im
Übergangsrecht zu verhandeln. In den bisherigen
Tarifverhandlungen über die Zusatzrente war keine Annäherung
erkennbar. Die Tarifbeschäftigten erwarteten aber zu Recht eine
verfassungskonforme Regelung zu ihren Gunsten......
Bemerkenswert in der Stellungnahme: Der BDZ "verlegt" den Sitz
des Bundesverfassungsgerichts nach Leipzig.
am 06.05.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Stellungnahme ver.di (TS berichtet Nr. 027/2010 vom 04.05.2010)
zu den Urteilen des BVerfG
(siehe Button Presse)
am 28.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
am 16.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Stellungnahme des Rechtsanwalts des Beschwerdeführers zu 1 BvR 1373/08 vom
15.04.2010
(siehe Button Presse)
-
Stellungnahme des Rechtsanwalts der Beschwerdeführerin zu 1 BvR 1433/08 vom
15.04.2010
(siehe Button Presse)
am 15.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
Zwei weitere Beschwerden rentenferner Betroffener wurden vom
Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Pressemitteilung:
1 BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08 vom
29.03.2010 (veröff. 15.04.2010) (siehe ganz unten Button Urteile)
-
Volltext:
1 BvR 1373/08 und 1 BvR 1433/08 vom
29.03.2010 (veröff.
15.04.2010)
(siehe ganz unten Button Urteile)
Rechtsanwalt Valentin Heckert, Karlsruhe, gegenüber dem
Badenia-Informationsdienst (bid):
„Der Kampf gegen die massiven Rentenkürzungen geht weiter. Zusammen
mit meinem Kollegen habe ich bereits heute Morgen Rechtsmittel zum
Europäischen Gerichtshof für Menschrechte in Straßburg gegen die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes angekündigt. Bei der
Pressekonferenz am 21. April 2010 wird auch eine kritische
Auseinandersetzung mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung
vorgenommen werden“
(Rechtsanwalt Valentin Heckert ist spezialisiert auf das
Zusatzversorgungsrecht und vertritt zusammen mit Rechtsanwalt
Bernhard Mathies, Lüneburg, mehrere tausend Mandanten gegen die VBL)
am 09.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
am 05.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
(Inhaltsangabe)
Die Zusatzversorgung für die über elf Mio. Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst wurde Anfang 2002 auf ein neues Punktesystem
umgestellt. Dabei wurden die Anwartschaften für diejenigen, die
schon vor 2002 pflichtversichert waren, als so genannte
Startgutschriften ausgewiesen. Diese sind heftig umstritten –
und werden demnächst das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Denn sie führen dazu, dass bestimmte Gruppen gegenüber der
vorherigen Berechnungsmethode Verluste hinnehmen müssen, während
andere gewinnen – wie hier gezeigt wird.
(siehe:
http://www.aib-verlag.de/AIB-Zeitschriften/2010/zusatzinfos/SO_3_2010.pdf)
(externer Link)
Der
vollständige Artikel ist im Heft 3/2010 von „Soziale Sicherheit“
enthalten und kann über den folgenden Link bestellt werden:
http://www.aib-verlag.de/de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelle-ausgabe/index.php
(externer Link)
am 01.04.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
"Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -
Rentenkürzungen auf breiter Front" (Kurzpräsentation)
(siehe Button Studien)
-
"Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -
Rentenkürzungen auf breiter Front" (Handout)
(siehe Button Studien)
-
Presseartikel ("Lösung
für alle 1100 Rentenfälle angekündigt") in der
Stuttgarter Zeitung vom 01.04.2010
(externer Link)
am 31.03.2010 auf der Homepage eingestellt:
am 16.03.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Presseartikel ("Rentenkürzung auf breiter Front") vom 16.03.2010 in
Performance Online
(siehe Button Presse)
-
Pressemitteilung zur Pressekonferenz am
16.03.2010 in Berlin:
"Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -
Rentenkürzungen auf breiter Front"
(siehe Button Presse)
Anlässlich der Veröffentlichung der
Studie hat es am 16.03.2010 in Berlin eine Pressekonferenz
gegeben (siehe auf dieser Homepage unter Button: Presse). Die
vollständige Studie ist mit freundlicher Genehmigung des
Auftraggebers und der Autoren downloadbar von der Homepage des
Auftraggebers
http://www.vers-berater.de bzw. von der Homepage:
http://www.startgutschriften-arge.de.
Aus dem
Vorwort der Studie
Die Studie erläutert in den
Kapiteln 1 und 2.1 zunächst die aktuellen ab dem Jahr 2002
geltenden Regelungen zur freiwilligen Betriebsrente (z.B.
Entgeltumwandlung) und zur Punkterente für
Pflichtversicherte. Damit werden die fast ausschließlich auf der
VBL-Homepage und in Vorträgen sowie Büchern zur Zusatzversorgung
des öffentlichen Dienstes enthaltenen Informationen beleuchtet
und kritisch hinterfragt.
Der Streit um die
Startgutschriften (Rentenanwartschaften zum 31.12.2001) wird
auf den Homepages aller Zusatzversorgungskassen sowie in allen
bisher vorliegenden Büchern über die Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst nur stiefmütterlich behandelt. Die in
juristischen Fachzeitschriften dazu vorliegenden Artikel blenden
die ökonomischen Folgen der bisher getroffenen
Übergangsregelungen zu den Startgutschriften nahezu völlig aus.
Wer sich für den besonders
brisanten und aktuellen Streit über die sog. rentenfernen
Startgutschriften (Rentenanwartschaften zum 31.12.2001 für
Pflichtversicherte ab Jahrgang 1947) interessiert, kann sofort
in die Kapitel 2.2 sowie 3 bis 5 einsteigen. Diese Kapitel
bilden sozusagen das Herzstück der Studie, da noch in diesem
Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird, das
rund 5 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ab Jahrgang
1947 betrifft.
Im Kapitel 3 werden anhand von
Modell- und Originalfällen die ganz besonderen Rentenfallen
geschildert, die nicht nur ans Absurde grenzen, sondern schon
jetzt ein ganz reales Rentenabsurdistan zur Folge haben.
Es gibt kein anderes Alterssicherungssystem, das solche
gravierenden Ungleichbehandlungen und extremen Ungerechtigkeiten
aufweist.
Die Akteure und
Entscheidungsträger rund um den Fallenstellerparagrafen 18
des Betriebsrentengesetzes werden im Kapitel 4 schonungslos und
mit Ross und Reiter genannt. Es wird überdeutlich, dass es eine
konzertierte Aktion aller Akteure gab, die von der Absicht
geleitet war, Leistungskürzungen auf eine mehr oder minder
geräuschlose Art in die Tat umzusetzen. Über die bisher
ergangenen Gerichtsentscheidungen informiert das Kapitel
5.
Im Kapitel 6 werden die
fragwürdigen Hochrechnungen hinsichtlich der Anzahl der
künftigen Rentner und der Rentenausgaben bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bis zum Jahr
2050 aufgedeckt. Diese interessengeleiteten Hochrechnungen
werden von der VBL an das Bundesinnenministerium und an andere
Institutionen weitergeleitet. Die fragwürdigen Zahlen finden
sich auch in den Versorgungsberichten der Bundesregierung von
2005 und 2009, wie in den Zusatzversorgungsberichten 2009 und
2010 der Verfasser dieser Studie nachgewiesen wird.
Die Gesamtbeurteilung im
Kapitel 7 kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere die
gleichheitswidrigen Startgutschrift-Berechnungen für die
Jahrgänge ab 1947 durch die Tarifparteien beseitigt werden
müssen. Möglicherweise muss auch der Gesetzgeber tätig werden,
sofern das Bundesverfassungsgericht den Fallenstellerparagrafen
18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) als verfassungswidrig
einstuft.
am 25.02.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
"Drastische Kürzungen bei der
Zusatzversorgung?" (siehe Auszug mit externem Link) aus
der Studie: "Beamtenpensionen - Fakten statt Vorurteile vom
23.02.2010
In einer aktuellen Studie, die mit einigen Vorurteilen bzgl. der
Beamtenpensionen aufräumt, wird zu Recht auch eine Verbindung zu
den benachteiligenden Regelungen der neuen Zusatzversorgung des
öffentlichen Dienstes hergestellt. In der Studie
"Beamtenpensionen - Fakten statt Vorurteile" (die im Auftrag
der Versicherungsberater-Gesellschaft mbH
www.vers-berater.de entstand) wird auf den Seiten 19 und 20
festgestellt:
ZITATANFANG
"Spätestens ab dem Jahr 2012 ist bei der Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst mit einem drastischen Einbruch bei der
Zusatzrente zu rechnen. Die AVID-Studie 2005 geht in den alten
Bundesländern von einem Rückgang in Höhe von 25 Prozent bei der
Jahrgangsgruppe 1947-1951 gegenüber 1942-1946 aus.
Der Hauptgrund für diese drastische Rentenkürzung in der
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes liegt in der
umstrittenen Berechnung der Rentenanwartschaften zum Stichtag
31.12.2001 (sog. Startgutschriften) für die Jahrgänge ab 1947
(sog. rentenferne Pflichtversicherte). Ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungsbeschwerde eines
massiv Betroffenen bereits vor zwei Jahren angenommen hat, ist
noch in diesem Jahr zu erwarten".
ZITATENDE
am 20.02.2010 auf der Homepage eingestellt:
- "Die VBL hinkt hinterher" (aus einem
Leserbrief in Finanztest 03/2010, Seite 6 zu
VBL-Riester-Produkten)
ZITATANFANG
"Nachdem ich nun schon
seit langem darauf warte, dass die VBL (Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder) bei der Riester-Zulagenstelle einen
Vertragswechsel abschließt und ich immer nur weiter vertröstet
werde, möchte ich wenigstens andere warnen, einen Vertrag bei
der VBL abzuschließen. Eine Übertragung von VBL Extra nach VBL
Dynamik dauerte von 2003 bis 2005!
Bei der VBL Dynamik
wurden große Teile meiner Beiträge renditeschwach als
Garantiekapital angelegt, ein Umstand, den ich aus den
Unterlagen vorab nicht erkennen konnte, obwohl ich speziell
darauf geachtet hatte. Daher habe ich bereits 2004 den Vertrag
stillgelegt, nachdem ich dies erkannt hatte.
Im Jahr 2007 habe ich
dann bei der DWS einen Riester-Vertrag abgeschlossen, kann aber
aufgrund des nicht abgeschlossenen Vertragswechsels bei der VBL
keine Zulagen für den neuen Vertrag beantragen.
Die Zentrale
Zulagenstelle ZfA gab an, ihr seien die Hände gebunden. Sie
wüsste von einigen hundert ähnlichen Fällen bei der VBL, könne
aber nichts machen.
Bei der VBL hörte ich im
Juni 2009, es müsste erst ein Programm geschrieben werden, das
die entsprechende Meldung erzeugt. Ein halbes Jahr später war
noch immer nicht passiert.
Liebe VBL, was soll das?
Sie schaden mir und anderen ihrer Kunden finanziell. Kümmern Sie
sich endlich darum, Ihrer Pflicht nachzukommen. Erstellen Sie
das notwendige Dokument, malen Sie es notfalls von Hand, aber
tun Sie endlich etwas!"
ZITATENDE
am 12.02.2010 auf der Homepage eingestellt:
- "Die VBL als Monopolist?!" (Artikel bzgl. der
freiwilligen Betriebsrente, Entgeltumwandlung, VBL-Extra)
Die ersten drei Absätze aus dem externen
Link:
http://www.performance-online.de/artikel.php?THEMA=1&ID=1275256992
"Der Wettbewerb in der Altersvorsorge
des Öffentlichen Dienstes ist durch Tarifverträge praktisch
ausgeschlossen. Arbeiter und Angestellte der Länder können
Entgeltumwandlung seit November 2006 betreiben, aber einzig bei
der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Damit
wurde der VBL ein Monopol eingeräumt, das wohl gegen
EU-Vergaberecht verstößt.
Arbeiter und Angestellte der Kommunen können bereits seit Ende
2003 Entgeltumwandlung machen, aber laut Tarifvertrag nur bei
drei öffentlich-rechtlichen Anbietergruppen: öffentliche
Zusatzversorgungs-Kassen, die Sparkassen-Finanzgruppe und
Kommunalversicherer. Eine Beteiligung anderer Anbieter am
Vertrieb ist zwar durch landesbezirkliche Tarifverträge möglich,
aber in der Praxis bis auf wenige Ausnahmen am Widerstand der
Tarifpartner gescheitert.
Doch eine Korrektur des Oligopols kündigt sich an: Die
EU-Kommission hat Ende Juni 2008 Deutschland vor dem
Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die Kommunen
Gruppen-Pensionsversicherungen ohne Ausschreibung vergeben.
Bisher gab es vor dem EuGH noch keine Verhandlung (Az.:
C-271/08). ............"
am 30.01.2010 auf der Homepage eingestellt:
- "Zusatzversorgungsbericht 2010" mit kritischer Würdigung der
entsprechenden Aussagen zur Zusatzversorgung im VBL -
Geschäftsbericht 2008
(siehe: Button
Studien)
Am 13.01.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Diskussionspapier des Deutschen Forschungsinstituts für
öffentliche Verwaltung (FÖV), Speyer
(siehe: Button: Presse,
dort Zeitschriftenteil)
Stefan Preller
"Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst -
Systemwechsel, Finanzierung, Ausgabenentwicklung",
Link zum
Discussion Paper Nr. 50, März 2009
Im
Januar 2010 erschien dazu ein zusammenfassender Artikel, der uns
vorliegt:
Stefan Preller
"Systemwechsel in der Zusatzversorgung - Ursachen,
Umsetzung und Auswirkung auf die Finanzierung",
WSI -
Mitteilungen 1/2010, Seite 19-24
Die Startgutschriften-Arge veröffentlicht wie üblich auch
Artikel, die nicht in jedem Fall unsere Zustimmung finden (siehe
Button "Presse"). Im FÖV - Beitrag auf S. 15/16 und in den
WSI-Mitteilungen 01/2010 auf S. 23 werden als zentrale
Kritikpunkte der jährliche Anteilssatz von 2,25 % und die
Näherungsrente genannt.
Unsere Kritik: Die Hauptverlierer (alleinstehende, langgediente
Rentenferne mit Normal- und Höherverdienst in 2001) würden nicht
einen Cent mehr erhalten, wenn hier Änderungen erfolgen würden.
In mehreren Studien und Standpunkten hat die
Startgutschriften-Arge nachgewiesen, dass die Hauptfehler bei
der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften ganz woanders
liegen, nämlich im Fehlen der Mindestversorgungsrente nach § 44a
VBLS a.F. und in den fatalen Folgen der Steuerprogression bei
der Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts (inkl.
Steuerklassen-Problem). Vor diesen nun wirklich zentralen
Kritikpunkten schließen jedoch die Tarifparteien, VBL und die
meisten Kommentatoren ganz fest die Augen.
In Kürze wird eine weitere Studie veröffentlicht, die
zusätzliche haarsträubende Fehler bei der Anwendung des
Fallenstellerparagrafen 18 des Betriebsrentengesetzes aufdeckt.
Eine Verfassungsbeschwerde zum § 18 hat das
Bundesverfassungsgericht bereits angenommen. Bis Ende Januar
2010 sollen dazu die Stellungnahmen der VBL und der
Tarifparteien vorliegen.
----------
Am 05.01.2010 auf der Homepage eingestellt:
-
Artikel aus
der Zeitschrift „Soziale Sicherheit“, 12/2009, Seite 410-414
(siehe: Button: Presse,
dort Zeitschriftenteil)
Werner Siepe:
"Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Die Ansprüche nach dem
Punktesystem"
Der Beitrag wird mit freundlicher Genehmigung der Redaktion der
Zeitschrift "Soziale Sicherheit" auf dieser Homepage als
PDF-Datei veröffentlicht.
(Aus dem Vorspann:
"Alle
5,2 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben Anspruch
auf eine Zusatzversorgung, da sie dort pflichtversichert sind.
Damit stellen die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst immerhin
30 Prozent aller sozialversicherungpflichtig Beschäftigten mit
Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Zusatzversorgung im
öffentlichen Dienst wurde 2002 auf ein Punktesystem umgestellt.
Dieses System, das derzeit von Kürzungen bedroht ist, wird im
Folgenden näher erläutert."
Ein weiterer
Artikel, der sich mit der Problematik der Startgutschriften
aufgrund der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen
Dienstes befasst, steht kurz vor der Veröffentlichung.)
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am 04.01.2010 auf der Homepage eingestellt:
- Standpunkt: "Rentenkürzungen
für ältere Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst (Jahrgänge
1947 bis 1951)" (siehe: Button
Standpunkte)
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