Der große Irrtum

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Hinweis auf Aktuelles 2013

 

 

am 19.12.2013 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

(jeweils im Anhang ergänzte und korrigierte (OR1) Orientierungsrahmen)

Da  im Rahmen von Stellungnahmen häufiger die Fragestellung auftaucht, wieso bestimmte Gruppen pflichtversicherter rentenferner Versicherter von einem Zuschlag zu ihrer alten Startgutschrift ausgeschlossen sind, ist es sinnvoll, eine einfache und beweisbare Visualisierung dieses Sachverhalts in Form einer Tabelle zu machen (siehe jeweils in den o.a. Dokumenten Anhang A3 (Orientierungsrahmen 3)).  Dort ist unmittelbar ersichtlich, dass rentenferne Pflichtversicherte mit Eintrittsalter in die ZVK von 25 Jahren oder jünger bzw. die Geburtsjahrgänge ab 1961 vom Zuschlag ausgeschlossen sind. Die notwendige Bedingung für einen Zuschlag ist nämlich nicht erfüllt (siehe Anhang A1 und A2 in den jeweiligen Dokumenten).

 

Inzwischen rügt der Bundesgerichtshof z.B. in zwei aktuellen Urteilen vom 25.09.2013 (Az.: IV ZR 207/11 RdNr. 32-35; IV ZR 47/12 RdNr. 34-38) auch die bisherige Vorgehensweise der Zusatzversorgungskassen und der Landgerichte und Oberlandesgerichte, pauschal Dinge ohne Beweis bzw. ohne unabhängige Sachverständigengutachten in den Raum zu stellen und verweist darauf, dass es neben der primären Darlegungslast des zusatzversorgungspflichtigen Klägers auch eine sekundäre Darlegungslast der beklagten Zusatzversorgungskasse gibt, der zu genügen ist. Daher sind in den jeweiligen Einleitungen auch diese Hinweise des BGH eingearbeitet.

  • Mechanismen Zusatzversorgung                                                                                                                                               (siehe Button Studien) 

(In Kapitel 5 dieser Studie wird der tatsächliche Einzelfall dargelegt und in einen größeren Zusammenhang (Gruppenbildung) dargestellt. Das könnte der Forderung des BGH zum fallkonkreten Sachvortrag mit der primären Darlegungslast des jeweiligen Klägers entsprechen.)

am 10.12.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 21.10.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 10.09.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 04.08.2013 auf der Homepage eingestellt:

  • Süddeutsche Zeitung vom 01.08.2013 ( Externer Link)

    Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 01.08.2013: Nach Aussage der Niedersächsischen Staatskanzlei wurde die Reform der Zusatzversorgung im Jahre 2001 im vollen Bewusstsein getroffen, dass die Zusatzversorgung auf Dauer entwertet wird.

am 15.07.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 05.07.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 10.06.2013 auf der Homepage eingestellt  

Pressemitteilung Altersvorsorge aktuell: Zahlenspielereien ohne Nutzwert                                                                 (siehe Button Presse)

am 07.06.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 19.05.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 14.05.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 29.04.2013 auf der Homepage eingestellt  

am 04.04.2013 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

am 24.03.2013 auf der Homepage eingestellt  

  • Zusatzversorgungsbericht 2013   (März 2013)                                                                                                                (siehe Button Studien)

am 23.03.2013 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

Die revidierte Dokumentation von November 2012  "80 Jahre Zusatzversorgung der VBL – Zahlen, Daten und Fakten von 1970 bis 2050“ präsentiert und würdigt Datenmaterial aus vier Versorgungsberichten der Bundesregierung von 1996, 2001, 2005 und 2009 sowie den Geschäftsberichte der VBL nebst statistischem Teil (mit den relevanten Zahlen für die Jahre 2001 bis 2010) vor.

am 07.02.2013 auf der Homepage eingestellt   

  • Verfassungsbeschwerden   zu Startgutschriften für rentennahe Versicherte nicht zur Entscheidung angenommen      (siehe auch Button Urteile)     (Urteil vom 17.12.2012: 1 BvR 488/10; 1 BvR 1047/10)

    Urteilstenor (Kurzfassung)

    Vollständiges Urteil

am 03.02.2013 auf der Homepage eingestellt                                                                                                        

(Im Ausschluss der zum 31.12.2001 unter 55-jährigen Versicherten von der Startgutschrift-Berechnungsmethode der rentennahen Versicherten wird offenbar in der Klage eine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie den Gleichheitssatz der Verfassung verstoßende Diskriminierung wegen des Lebensalters gesehen.)


 



Kontakt: momo07 at freenet.de