Hinweis auf Aktuelles 2013
am 19.12.2013 auf der Homepage eingestellt
(jeweils im Anhang ergänzte und korrigierte (OR1)
Orientierungsrahmen)
Da im Rahmen von
Stellungnahmen häufiger die Fragestellung auftaucht, wieso bestimmte
Gruppen pflichtversicherter rentenferner Versicherter von einem
Zuschlag zu ihrer alten Startgutschrift ausgeschlossen sind, ist es
sinnvoll, eine einfache und beweisbare Visualisierung dieses
Sachverhalts in Form einer Tabelle zu machen (siehe jeweils in den
o.a. Dokumenten Anhang A3 (Orientierungsrahmen 3)). Dort ist
unmittelbar ersichtlich, dass rentenferne Pflichtversicherte mit
Eintrittsalter in die ZVK von 25 Jahren oder jünger bzw. die
Geburtsjahrgänge ab 1961 vom Zuschlag ausgeschlossen sind. Die
notwendige Bedingung für einen Zuschlag ist nämlich nicht erfüllt
(siehe Anhang A1 und A2 in den jeweiligen Dokumenten).
Inzwischen rügt der
Bundesgerichtshof z.B. in zwei aktuellen Urteilen vom 25.09.2013 (Az.:
IV ZR 207/11 RdNr. 32-35; IV ZR 47/12 RdNr. 34-38) auch die
bisherige Vorgehensweise der Zusatzversorgungskassen und der
Landgerichte und Oberlandesgerichte, pauschal Dinge ohne Beweis bzw.
ohne unabhängige Sachverständigengutachten in den Raum zu stellen
und verweist darauf, dass es neben der primären Darlegungslast des
zusatzversorgungspflichtigen Klägers auch eine sekundäre
Darlegungslast der beklagten Zusatzversorgungskasse gibt, der zu
genügen ist. Daher sind in den jeweiligen Einleitungen auch diese
Hinweise des BGH eingearbeitet.
(In Kapitel 5 dieser Studie wird der
tatsächliche Einzelfall dargelegt und in einen größeren
Zusammenhang (Gruppenbildung) dargestellt. Das könnte der
Forderung des BGH zum fallkonkreten Sachvortrag mit der primären
Darlegungslast des jeweiligen Klägers entsprechen.)
am 10.12.2013 auf der Homepage eingestellt
am 21.10.2013 auf der Homepage eingestellt
am 10.09.2013 auf der Homepage eingestellt
am 04.08.2013 auf der Homepage eingestellt:
am 15.07.2013 auf der Homepage eingestellt
am 05.07.2013 auf der Homepage eingestellt
am 10.06.2013 auf der Homepage eingestellt
Pressemitteilung Altersvorsorge aktuell: Zahlenspielereien ohne
Nutzwert
(siehe Button Presse)
am 07.06.2013 auf der Homepage eingestellt
am 19.05.2013 auf der Homepage eingestellt
am 14.05.2013 auf der Homepage eingestellt
am 29.04.2013 auf der Homepage eingestellt
am 04.04.2013 auf der Homepage eingestellt
am 24.03.2013 auf der Homepage eingestellt
am 23.03.2013 auf der Homepage eingestellt
Die revidierte Dokumentation von November 2012
"80 Jahre Zusatzversorgung der
VBL – Zahlen, Daten und Fakten von 1970 bis 2050“ präsentiert und
würdigt Datenmaterial aus vier Versorgungsberichten der
Bundesregierung von 1996, 2001, 2005 und 2009 sowie den
Geschäftsberichte der VBL nebst statistischem Teil (mit den
relevanten Zahlen für die Jahre 2001 bis 2010) vor.
am 07.02.2013 auf der Homepage eingestellt
- Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentennahe
Versicherte nicht zur Entscheidung angenommen
(siehe auch Button Urteile)
(Urteil vom 17.12.2012: 1 BvR 488/10; 1 BvR 1047/10)
Urteilstenor (Kurzfassung)
Vollständiges Urteil
am 03.02.2013 auf der Homepage eingestellt
(Im Ausschluss der zum
31.12.2001 unter 55-jährigen Versicherten von der
Startgutschrift-Berechnungsmethode der rentennahen Versicherten
wird offenbar in der Klage eine gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie den Gleichheitssatz der
Verfassung verstoßende Diskriminierung wegen des Lebensalters
gesehen.)
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