Hinweis auf Aktuelles 2015
am 21.12.2015 auf der Homepage eingestellt
am 30.11.2015 auf der Homepage eingestellt
am 14.11.2015 auf der Homepage eingestellt
am 26.10.2015 auf der Homepage eingestellt
am 01.09.2015/02.09.2015 auf der Homepage eingestellt
am 13.07.2015 auf der Homepage eingestellt
am 01.07.2015 auf der Homepage eingestellt
am 23.06.2015 auf der Homepage eingestellt
am 22.06.2015 auf der Homepage eingestellt
Nicht nur Angestellte im öffentlichen
Dienst und Zusatzrentner klagen über Rentenfallen (zum Beispiel bei
den Startgutschriften), die von den Tarifparteien aufgestellt
wurden. Auch Beamtinnen und Pensionärinnen kann es treffen, wie das
folgende Beispiel zeigt. Werner Siepe weist darin nach, dass alle
Pensionärinnen mit vor 1992 geborenen Kindern – außer in Bayern – in
eine ganz spezielle Renten- und Pensionsfalle geraten sind, siehe:
(externer Link)
am 17.06.2015 auf der Homepage eingestellt
am 02.04.2015 auf der Homepage eingestellt
am 01.04.2015 auf der Homepage eingestellt
am 29.03.2015 auf der Homepage eingestellt
ver.di Tarifinfo extra 4/15: TV-L Tarifeinigung erzielt
(externer Link)
Anlage 1 zur Tarifeinigung vom 28.03.2015 (Zusatzversorgung)
(externer Link)
RP Online 29.03.2015: Wie verdi verbal abrüstete
(externer Link)
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/oeffentlicherdienst-101.html
(externer Link)
“Was die Tarifeinigung der Länder
mit den Gewerkschaften vom 28.03.2015 für die Zusatzversorgung
der Pflichtversicherten bei der VBL bedeutet”:
1. In der umlagefinanzierten VBL West steigt die
Arbeitnehmer-Umlage von jetzt 1,41 % auf 1,61 % ab 01.07.2015,
auf 1,71 % ab 01.07.2016 und auf 1,81
% ab 01.07.2017.
2. In der kapitalgedeckten VBL Ost steigt der
Arbeitnehmer-Beitrag von jetzt 2 % auf 2,75 % ab 1.7.2015, auf
3,5 % ab 01.07.2016 und auf 4,25 % ab
01.07.2017.
Von der moderaten Umlagesteigerung um
0,4 Prozentpunkte innerhalb
von gut zwei Jahren sind 1,5
Millionen Pflichtversicherte bei der VBL im Tarifgebiet West
betroffen. Allerdings kommt zu dieser Arbeitnehmer-Umlage noch
die teilweise Verbeitragung und Versteuerung der
Arbeitgeber-Umlage hinzu, so dass die tatsächliche Belastung je
nach Gehalt und Familienstand auf 2 bis über 3 % steigt. Die
kräftige Beitragssteigerung im Osten um
insgesamt 2,25 Prozentpunkte innerhalb von zweieinhalb Jahren
trifft rund 350.000 Angestellte, die bei der VBL im
Tarifgebiet Ost pflichtversichert sind. Bei ihnen wird die
Beitragsbelastung somit mehr als
verdoppelt.
Zur Zusatzversorgung der VBL
erklärte TdL-Verhandlungsführer Jens Bullerjahn: Wir wollten das
bestehende System nicht kaputt machen, sondern nur den durch
steigende Lebenserwartung und sinkenden Rechnungszins
entstandenen finanziellen Mehrbedarf der VBL berücksichtigen.
Dabei sei künftig auch die Leistungsseite nicht ausgeschlossen.
Die Entgelte erhöhen sich rückwirkend ab 01.3.2015 um
2,1 % und ab 1.3.2016 um 2,3 %
(mindestens 75 € mehr). Im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016
entspricht das einer Gehaltserhöhung um 2 % pro Jahr. Nach
Berücksichtigung der höheren Umlagen und Beiträge liegt das
finanzielle Plus jedoch mehr oder minder deutlich unter 2 %.
Die von ver.di genannten 4,83 %
(anfangs war von 4,61 % die Rede) beziehen sich auf die gesamte
Zeit vom 01.03.2015 bis 1.3.2017 und berücksichtigen auch die
prozentual höhere Entgeltsteigerung unteren Lohngruppen ab
01.03.2016. Bei monatlichen Bruttogehältern ab 3.260 € sind es
insgesamt 4,4 % oder durchschnittlich 2,2 % in diesem
Zwei-Jahres-Zeitraum.
am 23.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 20.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 18.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 09.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 08.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 06.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 04.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 02.03.2015 auf der Homepage eingestellt
am 28.02.2015 auf der Homepage eingestellt
am 20.02.2015 auf der Homepage eingestellt
am 12.01.2015 auf der Homepage eingestellt
("Öffentlicher
Dienst: Chance auf Rentenaufschlag"
am Ende der dortigen
WiWo-html-Seite !!)
am 05.01.2015 auf der Homepage eingestellt
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